ElektroSpicker #073
Zählerplätze mit direkter Messung nach VDE-AR-N 4100
Zählerplätze mit direkter Messung nach VDE-AR-N 4100
Seit April 2026 gelten neue Vorgaben der VDE AR-N 4100. Dieser ElektroSpicker erklärt die wichtigsten Anforderungen an Zählerplätze mit Direktmessung – von Montage und Aufbau bis zu Schutz und Kommunikation.
Seit April 2026 gibt es Neuerungen bei der VDE Anwendungsregel AR-N 4100, die mit einer Übergangsfrist bis spätestens April 2027 umgesetzt werden müssen. Diese fasst die technischen Anforderungen zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz des jeweiligen Netzbetreibers beachtet werden müssen.
Da sie die Basis für die Technischen Anschlussbedingungen ist (TAB), wird es mehrere ElektroSpicker zu der Erweiterung der Anwendungsregel geben. Wir starten mit einer kleinen Erklärung zur Anwendungsregel und Vorgaben für Montage, Aufbau und Nutzung von Zählerplätzen mit direkter Messung.
Wann gilt die VDE AR-N 4100?
Diese VDE-Anwendungsregel gilt für die Planung, die Errichtung, den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen am Nieder-spannungsnetz eines Netzbetreibers. Sie ist sowohl dem Errichter als auch dem Netzbetreiber in der Regel Entscheidungshilfe und Planungsleitlinie. Außerdem erhält der Betreiber wichtige Informationen über Betrieb und die Anlage selbst. Die Anwendungsregel ist Basis für die TAB, welchen wiederum die Niederspannungsverordnung (NAV) zugrunde liegt.
Diese gilt für den Anschluss und Betrieb von elektrischen Anlagen, die an das Niederspannungsnetz eines Netzbetreibers angeschlossen werden oder bereits am Netz sind.
Die Anwendungsregel gilt somit auch für Erweiterungen oder Änderungen an bestehenden Anlagenteilen. Für einen bestehenden, unveränderten Teil der Kundenanlage gibt es seitens der Technischen Anschlussregel (TAR) keine Anpassungspflicht, sofern ein sicherer und störungsfreier Betrieb der Kundenanlage gewährleistet werden kann. Die Regel gilt sowohl für Anlagen mit direkter Messung als auch für Anlagen mit halbindirekter Messung bis 1000 A.
Grundlagen der Direktmessung
Zählerschränke müssen so installiert werden, dass sie jederzeit frei zugänglich sind, geeignete Umgebungsbedingungen aufweisen und einen sicheren Arbeits und Bedienbereich bieten. Daher sind folgende Montageorte nicht zulässig:
- Wohnungen (MFH), Wohnräume, Küchen, Bäder, WC
- über Treppen oder auf schwer zugänglichen Dachböden
- feuer-, explosions- oder hochwassergefährdete Bereiche
- Räume mit dauerhaft > 30 °C
Zusätzlich zu den technischen Regeln der VDE sind immer auch die Landesbauordnung, die Feuerverordnung und die Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Eine Direktmessung kann mit einem maximalen Betriebsstrom von 63 A im Aussetzbetrieb und Dauerstromanwendungen von 32 bzw. 44 A umgesetzt werden. Pro Anschlussnutzeranlage gibt es mindestens einen Zählerplatz (Dreipunkt oder BKE-I), wobei auch die Versorgung von zwei Anschlussnutzern über ein gemeinsames Zählerfeld möglich ist.
Zählerplätze müssen in geschlossenen Zählerschränken untergebracht werden
und eindeutig beschriftet sein, sodass jederzeit erkennbar ist, welche Messein-
richtung zu welcher Anlage gehört. Für Art und Ausführung der Kennzeichnung
sollte Auskunft beim Netzbetreiber eingeholt werden.
Bei Zählerfeldern mit Dreipunkt-Befestigung, die nicht belegt sind, müssen die ent-
sprechenden Leitungsenden isoliert werden und mit einer plombierbaren Berührungsschutzabdeckung versehen werden. Siehe Bilder rechts.
Im netzseitigen Anschlussraum ist ein 5-poliges Sammelschienensystem vorzu-
sehen. Im TT-System ist zusätzlich darauf zu achten, dass die PE-Schiene und die
Klemmen isoliert ausgeführt werden. Eine zentrale Rolle spielt der anlagenseitige Anschlussraum (AAR, siehe nächste Seite) mit einer vorgeschriebenen Höhe von 300 mm. Hier werden wesentliche Betriebsmittel untergebracht:
- Trennvorrichtung (Hauptschalter oder RCD)
- Hauptleitungsabzweigklemmen
- Steuersignal-Klemmleiste (§14a)
- RJ45-Schnittstelle (Pflicht)
- Schutzgeräte (RCD/LS bis max. 3 × 16 A)
- Überspannungsschutz (Typ 1 oder 2)
Wichtig ist jedoch die klare funktionale Abgrenzung: Der AAR ist kein Ersatz für einen Stromkreisverteiler und darf auch nicht als solcher genutzt werden.
Der moderne Zählerschrank
AAR: Anlagenseitiger Anschlussraum
RfZ: Raum für Zusatzanwendungen
ZF: Zählerfeld
BKE-I: Befestigungs- und Kontaktier-einrichtung Typ I
S750: Selektiver Hauptleitungs-
schutzschalter (Baureihe S750)
ÜR ZP+: Überspannungsschutz für Zählerplatz Plus
S200: Leitungsschutzschalter (Baureihe S200)
NAR: Netzseitiger Anschlussraum
APZ: Abschlusspunkt Zählerplatz
E-DAT: Elektronische Datentechnik
(Netzwerk-Anschlussmodul)
LAN: Local Area Network (lokales Netzwerk)
RJ45: Registered Jack 45 (Netzwerkstecker/-buchse)
SH: Schalter – Selektiver Haupt-leitungsschutzschalter
VDE: Verband der Elektrotechnik,
Elektronik und Informations-technik
Betrieb, Schutz und Kommunikation
Bei doppelt belegten Zählerfeldern, also der Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Messeinrichtung, ist zu beachten, dass pro Anschlussnutzeranlage nur ein begrenzter Bauraum zur Verfügung steht. Für die Betriebsmittel im anlageseitigen Anschlussraum sind hier maximal 6 Teilungseinheiten je Nutzer vorgesehen. Wird ein Zählerplatz ausschließlich für die Messung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen genutzt, darf der zugehörige anlagenseitige Anschlussraum nur eingeschränkt bestückt werden. In diesem Fall ist lediglich der Einsatz von Leitungsschutzschaltern (LS) bis maximal 3 × 16 A zulässig. Diese Einschränkung unterstreicht nochmals, dass der Fokus auf Messung und Steuerung liegt und nicht auf der Verteilung.
Bild: Mögliche Konfigurationen von 3-Punkt-Zählern in verschiedenen Bauhöhen
Mit einer digitalen Planungshilfe einfacher zum Erfolg
Die Konfiguration eines normgerechten Zählerschranks ist komplex: Anzahl der
Zählerplätze, passender Zählerschrank, Zubehör, Unterverteilung und Einbau-
geräte müssen exakt aufeinander abgestimmt werden. Eine digitale Planungs-
hilfe wie beispielsweise der ComfortPlanner vereinfacht und beschleunigt diesen
Prozess deutlich. Über eine geführte Navigation und intelligente Funktionen lassen
sich Zählerplätze schnell und unkompliziert konfigurieren; dafür müssen nur wenige Parameter eingegeben oder ausgewählt werden, während der Rest weitgehend automatisch erfolgt. Dabei berücksichtigt das Tool auch die spezifischen Anforderungen des zuständigen Netzbetreibers am Installationsort. Ein weiterer Vorteil ist die direkte Anbindung an Händlerwebshops über ELBRIDGE: Die erstellten Konfigurationen können unmittelbar in die Online-Shops des Elektrogroßhandels übertragen werden, was eine nahtlose und effiziente
Bestellabwicklung ermöglicht.
Bild: Mögliche Konfigurationen von eHZ-Zählern in verschiedenen Bauhöhen
Auch bei der Auslegung der Verdrahtung sind die unterschiedlichen Betriebsarten zu berücksichtigen. Anlagen mit klassischen Haushaltslasten können bis 63 A mit 10 mm² ausgeführt werden. Sobald jedoch Dauerlasten wie beispielsweise bei Ladestationen für E-Autos, Direktheizungen, Batteriespeicher oder PV-Anlagen oder besondere Lastprofile auftreten, gelten strengere Anforderungen. Mischformen werden dabei grundsätzlich als Dauerstromanlagen bewertet.
Tabelle – Belastung- und Bestückungsvarianten von ein- und mehrfeldrigen Zählerplätzen mit Angaben zur maximalen Strombelastbarkeit ɪ und zum Bemessungsstrom ɪ N SH bei Verwendung eines SH-Schalters als Überlastungsschutz
Ein zentrales Sicherheitselement ist die Trennvorrichtung: Vor jeder Messeinrichtung muss eine selektive Überstrom-Schutzeinrichtung installiert sein, die laienbedien- bar sowie sperr- und plombierbar ist. Ergänzend dazu ist bei Dreipunkt-Befestigung je Zähler eine Trennstelle, etwa über einen Hauptschalter, vorzusehen.
Mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung fordert die ARN außerdem eine RJ45-Schnittstelle im anlagsenseitigen Anschlussraum. Diese dient der Anbindung von Steuer- und Energie- managementsystemen oder dem Kundennetzwerk und muss den entsprechenden Kommunikationsstandard erfüllen. Werden mehrere Schnittstellen benötigt, erfolgt die Verteilung über einen kundenseitig bereitgestellten Switch.
Für kontaktbasierende Steuersignale ist eine Steuersignal-Klemmleiste im AAR vorzusehen. Deren Einbau ist ausschließlich dort zulässig. Eine Installation in anderen Bereichen ist nicht erlaubt. Anpassungen von Signalen, beispielsweise das Invertieren, müssen außerhalb dieser Bereiche über geeignete Relais‘ erfolgen. Auch die Versor-
gung zusätzlicher Betriebsmittel ist klar geregelt: Sie erfolgt aus dem gezählten Bereich und wird aus der Verteilung
gespeist. (Die Kontakte einer Schaltbox sind oft nur mit 1 Ampere belastbar. Hier ist die richtige Auswahl des Betriebsmittels sehr wichtig).
Fragen & Antworten
01Darf der anlagenseitige Anschlussraum als Verteiler genutzt werden?
Nein. Der AAR ist funktional definiert und darf nicht als Stromkreisverteiler verwendet werden.
02Ist eine Netzwerkschnittstelle im Zählerplatz wirklich Pflicht?
Ja. Eine RJ45-Schnittstelle im AAR ist vorgeschrieben, um z. B. Energiemanagement oder Steuerungssysteme anzubinden.
03Wie wird eine Anlage mit gemischten Lasten bewertet?
Sobald Dauerlasten vorhanden sind, gilt die gesamte Anlage als Dauerstromanlage. Die Anforderungen an Auslegung und Verdrahtung sind entsprechend.
04Wofür darf man das neue Verteilerfeld über dem AAR nutzen?
Bei Verwendung eines Zählerplatzes mit einer Höhe von 1350 mm darf über dem anlagenseitigen Anschlussraum ein zwei-reihiges Verteilerfeld angeordnet werden. Der Anschluss von bis zu zwei dreiphasigen Stromkreisen für Dauerstromanwendungen mit Betriebsströme von 3 x 16 A ist immer möglich. Darüber hinaus sind Dauerstromanwendungen mit höheren Betriebsströmen nur nach Herstellervorgabe zulässig.









